Die Bezeichnung „gewerbsmäßig “ ist im Tierschutzrecht anders als im Steuerrecht nicht an eine bestimmten Umsatz und die Anmeldung eines Gewerbes gebunden, sondern bezeichnet umfassend alle, die Tiere gegen ein Entgeld abgeben.
Wie oft schimpfen wir über Aufbauanleitungen bei einem Regal, dabei ist das doch nun wirklich kein Lebewesen und dem Regal ist es egal, was man alles ausprobieren muß, bis es passt.
Da in unserer Zeit fast nichts mehr mündlich geregelt, sondern aufgeschrieben und notiert wird, ist es da nur konsequent, dass im Interesse der abzugebenden Tiere, für alle, die sich zum ersten Mal um ein Tier kümmern wollen, eine Information bereitgehalten wird. Es soll doch allen Tieren von Anfang an gut gehen!
Eien gute Quelle für Informationsblätter ist dre Haustierberater des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft selbst: www.Haustier-Berater.de/haustierdatenbank