Die Auflagen in Kürze:
Schreiben vom 17.12.2015:
- Geflügel muss mit nummerierten Marken oder mit Fußringen dauerhaft gekennzeichnet sein
- Hühner und Truthhähne dürfen nur zur Veranstaltung kommen, wenn sie gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurden (Bescheinigung!).
- Tauben müssen gegen Paramyxovirose geimpft sein.
- Gänse und Enten sind virulogisch zu untersuchen und müssen frei sein vom hochpatogenen aviären Influenzavirus oder es muß amtstierärztlich bescheinigt sein, dass sie in Sentinelhaltung gehalten werden (zusammen mit Hühnern/ Puten).
- Kaninchen sollten gegen die hämorrhagische Krankheit (RHD) geimpft sein.