Amtsärztliche Auflagen

Die Auflagen in Kürze:

Schreiben vom 17.12.2015:

  • Geflügel muss mit nummerierten Marken  oder mit Fußringen dauerhaft gekennzeichnet sein
  • Hühner und Truthhähne dürfen nur zur Veranstaltung kommen, wenn sie gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurden (Bescheinigung!).
  • Tauben müssen gegen Paramyxovirose geimpft sein.
  • Gänse und Enten sind virulogisch zu untersuchen und müssen frei sein vom hochpatogenen aviären Influenzavirus oder es muß amtstierärztlich bescheinigt sein, dass sie in Sentinelhaltung gehalten werden (zusammen mit Hühnern/ Puten).
  • Kaninchen sollten gegen die hämorrhagische Krankheit (RHD) geimpft sein.