Impfauflagen

Da uns das  Landes-Veterinäramt bittet noch einmal auf die Impfauflagen hinzuweisen, hier noch mal in Kürze:

Enten und Gänse müssen längstens 7 Tage vor der Börse auf Influenza H5 und H7 untersucht werden und das negative Ergebnis muß bescheinigt werden. Alternativ reicht auch eien Bescheinigung über Sentinelhaltung.

Hühner und Truthühner müssen gegen die Newcastle-Krankheit geimpft sein ( Bescheinigung!)

Tauben sollten gegen Paramyxovirus geimpft sein

Kaninchen sollten gegen die hämorrhagische Krankheit (RHD) geimpft sein.

Den ausführliche Text mit allen Auflagen finden Sie in der Börsenordnung.