Auflagen für Geflügel am 7.3.2026

Geflügel, das  zum Verkauf auf die Börse gebracht werden soll,

darf nicht aus einer Schutz oder Überwachungszone stammen!

Dies muß jeder Züchter für seinen Bestand selbst klären, dafür gegebenenfalls bei seinem Veterinäramt anrufen.

Kleintiere und Vögel sind von diesen Vorsichtsmaßnahmen nicht betroffen.

Alle weiteren Auflagen wie Impfpflicht  gelten weiterhin.